Ausbildungsprogramm
Baugeräteführer*in
Am 1. August 1997 ist die überarbeitete und unbefristete Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Baugeräteführer*in in Kraft getreten. Das Ausbildungszentrum Oberhausen bietet für die überbetriebliche Ausbildung, wie von den Tarifvertragsparteien empfohlen, alle Lehrgänge im maschinen- und bautechnischen Bereich an.
Es werden 180 überbetriebliche Ausbildungstage (also 36 Wochen; incl. Fahrtkosten) durch die SOKA-BAU erstattet.
Darüber hinausgehende überbetriebliche Ausbildungstage stellt das Berufsförderungswerk dem Ausbildungsbetrieb mit 74,50 € pro Tag und Auszubildenden (plus 70,00 € für Unterbringung und Verpflegung bei Inanspruchnahme) in Rechnung. Fahrtkosten werden für diese Ausbildungstage nicht erstattet.
Für Firmen, die nicht über die SOKA-BAU gefördert werden, ergeben sich folgende Gebühren:
Lehrgangsgebühr: 74,50 €/Tag
Unterbringung und Verpflegung: 70,00 €/Tag
Verpflegung (Frühstück und Mittagessen): 11,00 €/Tag
Seminare
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