Ausbildungsprogramm

Fassadenmonteur*in

Auf der Grundlage der am 19. Mai 1999 erlassenen Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fassadenmonteur*in ist entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan für eine Dauer von 32 bis 37 Wochen eine überbetriebliche Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte zu absolvieren. Die Dauer der überbetrieblichen Ausbildung beträgt im ersten Ausbildungsjahr 14 bis 16 Wochen, im zweiten Ausbildungsjahr 10 bis 13 Wochen und im dritten Ausbildungsjahr 8 Wochen. Die Lehrgänge der drei Ausbildungsjahre werden in unterschiedlich langen Teilabschnitten durchgeführt.

Es werden 185 überbetriebliche Ausbildungstage (also 37 Wochen; incl. Fahrtkosten) durch die SOKA-BAU erstattet.

Darüber hinausgehende überbetriebliche Ausbildungstage stellt das Berufsförderungswerk dem Ausbildungsbetrieb mit 74,50 € pro Tag und Auszubildenden (plus 70,00 € für Unterbringung und Verpflegung bei Inanspruchnahme) in Rechnung. Fahrtkosten werden für diese Ausbildungstage nicht erstattet.

Für Firmen, die nicht über die SOKA-BAU gefördert werden, ergeben sich folgende Gebühren:

Lehrgangsgebühr: 74,50 €/Tag

Unterbringung und Verpflegung: 70,00 €/Tag

Verpflegung (Frühstück und Mittagessen): 11,00 €/Tag

Seminare


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