Ausbildungsprogramm

Asphaltbauer*in

Die Lehrgänge sind eingerichtet für Auszubildende, deren Ausbildungsverträge nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Asphaltbauer*in vom 19.03.1984 abgeschlossen wurden.

Es werden 205 überbetriebliche Ausbildungstage (also 41 Wochen; incl. Fahrtkosten) durch die SOKA-BAU erstattet.

Darüber hinausgehende überbetriebliche Ausbildungstage stellt das Berufsförderungswerk dem Ausbildungsbetrieb mit 74,50 € pro Tag und Auszubildenden (plus 70,00 € für Unterbringung und Verpflegung bei Inanspruchnahme) in Rechnung. Fahrtkosten werden für diese Ausbildungstage nicht erstattet.

Für Firmen, die nicht über die SOKA-BAU gefördert werden, ergeben sich folgende Gebühren:

Lehrgangsgebühr: 74,50 €/Tag

Unterbringung und Verpflegung: 70,00 €/Tag

Verpflegung (Frühstück und Mittagessen): 11,00 €/Tag

Seminare


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