Ausbildungssystem
Schritt für Schritt voran – die Stufenausbildung in der Bauindustrie
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und endet mit der Abschlussprüfung bei der Kammer. Sie erstreckt sich über zwei Stufen:
- Stufe 1 dauert zwei Jahre und dient der beruflichen Grund- und Fachausbildung. Sie schließt mit der Zwischenprüfung zum Hochbau-, Ausbau- oder Tiefbaufacharbeiter ab.
- Stufe 2 erstreckt sich über ein Jahr und beinhaltet die Spezialisierung im gewählten Ausbildungsberuf. Sie endet mit der Abschlussprüfung.
Unsere Ausbildung – perfekt organisiert
Die duale Ausbildung am Bau findet in der Berufsschule und im Betrieb statt. Eine Besonderheit: Damit alles gelernt werden kann, was für den Beruf wichtig ist, verbringen unsere Azubis einen Teil ihrer Ausbildung in einem unserer Ausbildungszentren in Essen, Hamm und Kerpen. Dort werden sie mit anderen Azubis in Praxiskursen ausgebildet und auf die Abschlussprüfung vorbereitet. Im Ausbildungszentrum finden 32 bis 37 Wochen der Ausbildungszeit statt. Und wenn der Weg zu weit ist für die tägliche Anreise: Unsere Ausbildungszentren bieten Gästehäuser mit Verpflegung und Bowlingbahn, Fußballplatz und Playstation für die freie Zeit.
Eine Auswahl an Lehrinhalten, die im ersten Ausbildungsjahr vermittelt werden
Hochbau
- Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen
- Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
- Herstellen von Baukörpern aus Steinen
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
- Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen
- Lesen und Anwenden von Plänen, Anfertigen von Skizzen
- Durchführen von Messungen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
Ausbau
- Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
- Herstellen von Putzen
- Herstellen von Estrichen
- Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
- Herstellen von Bauteilen im Trockenbau
Tiefbau
- Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung
- Herstellen von Verkehrswegen
- Verlegen und Anschließen von Ver- und Entsorgungsleitungen
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