Ausbildungsprogramm
Industrie-Isolierer*in
Auf der Grundlage der am 31. Januar 1997 erlassenen Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie ist im 1. Ausbildungsjahr eine Grundausbildung von 16-wöchiger Dauer in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu absolvieren. Des Weiteren müssen 12 Wochen überbetriebliche Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr sowie 12 Wochen überbetriebliche Ausbildung im 3. Ausbildungsjahr absolviert werden. Die Lehrgänge werden in Teilabschnitten von jeweils 4 bis 6 Wochen durchgeführt.
Es werden 200 überbetriebliche Ausbildungstage (also 40 Wochen; incl. Fahrtkosten) durch die SOKA-BAU erstattet.
Darüber hinausgehende überbetriebliche Ausbildungstage stellt das Berufsförderungswerk dem Ausbildungsbetrieb mit 74,50 € pro Tag und Auszubildenden (plus 70,00 € für Unterbringung und Verpflegung bei Inanspruchnahme) in Rechnung. Fahrtkosten werden für diese Ausbildungstage nicht erstattet.
Für Firmen, die nicht über die SOKA-BAU gefördert werden, ergeben sich folgende Gebühren:
Lehrgangsgebühr: 74,50 €/Tag
Unterbringung und Verpflegung: 70,00 €/Tag
Verpflegung (Frühstück und Mittagessen): 11,00 €/Tag
Seminare
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