Ausbildungsprogramm
Grundlagenpraktika
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner / zur Bauzeichnerin vom 12.05.2004 schreibt im 1. Ausbildungsjahr ein 12-wöchiges Baustellenpraktikum vor. Zum Erwerb der praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten wurden das "Praktikum I" und das "Praktikum II" eingerichtet.
In den Praktika werden insbesondere vermittelt:
- Grundfertigkeiten der wichtigsten Bauhauptberufe
- Kennenlernen der Arbeitsvorgänge auf Baustellen
- Vermessung
- Aufmaß von Baustellen
Lehrgangsgebühr für Nichtmitglieder der SOKA-Bau: 74,50 €/ Tag
Unterbringung und Verpflegung: 70,00 €/ Tag
Teilverpflegung (Frühstück und Mittagessen): 11,00 €/ Tag
Termine
Ort: Schulungszentrum Oberhausen
Ort: Schulungszentrum Kerpen
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