Ausbildungsprogramm

Grundlagenpraktika

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner / zur Bauzeichnerin vom 12.05.2004 schreibt im 1. Ausbildungsjahr ein 12-wöchiges Baustellenpraktikum vor. Zum Erwerb der praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten wurden das "Praktikum I" und das "Praktikum II" eingerichtet.

In den Praktika werden insbesondere vermittelt:

  • Grundfertigkeiten der wichtigsten Bauhauptberufe
  • Kennenlernen der Arbeitsvorgänge auf Baustellen
  • Vermessung
  • Aufmaß von Baustellen

Lehrgangsgebühr für Nichtmitglieder der SOKA-Bau: 74,50 €/ Tag
Unterbringung und Verpflegung: 70,00 €/ Tag
Teilverpflegung (Frühstück und Mittagessen): 11,00 €/ Tag

Termine

Ort: Schulungszentrum Oberhausen

26.08.2024 - 11.10.2024 - Teil 1 - 7,0 Wochen
28.10.2024 - 13.12.2024 - Teil 2 - 7,0 Wochen für Hörgeschädigte Bauzeichner

Ort: Schulungszentrum Kerpen

26.08.2024 - 11.10.2024 - Teil 1 - 7,0 Wochen
28.10.2024 - 13.12.2024 - Teil 2 - 7,0 Wochen

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